Freitag, 10. Juli 2015

MEINHARDT GOOGLE BLOGSPOT Google erneut zu einer Geldstrafe verurteilt KRIMINELLE OHNE ENDE

Google-Topmanager in Italien wegen Schüler-Video verurteilt
www.computerwoche.de/.../google-topmanager-in-italien-wegen-schuele...
·  24.02.2010 - Drei hochrangige Manager von Google sind am Mittwoch von einem Mailänder Gericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt ...
·  Google in Frankreich zu 100.000 Euro Strafe verurteilt
[[https://plus.google.com/109255778237438176057/posts/LEtKw3iaiGJ|https://plus.google.com/109255778237438176057/posts/LEtKw3iaiGJ]]
www.tagesspiegel.de › Medien


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22.03.2011 - Die französische Datenschutzkommission CNIL wirft dem Internetkonzern Google vor, während der Street-View-Tour durch das Land nicht nur ...
·  Offener Brief an Google: Wie Google Adsense-Nutzer verurteilt
netscience.de › ... › Allgemein
·  24.03.2014 - Liebes Google,. ich schreibe dir, weil wir uns verkracht haben. Du hast mir von Gerüchten geschrieben ich hätte mich gegen dich gewendet; ...Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt
iustitiabwtall2

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Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Ebenfalls um Streichungen von Daten aus dem Suchindex des Suchmaschinenbetreibers geht es in weiteren rund 80 spanischen Fällen. Es wird überlegt, diese Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um festzustellen, ob die spanische Datenschutzbehörde möglicherweise ihre Befugnisse überschritten hat. Hierbei könnte auch die Frage geklärt werden, ob die Chance auf ein „Recht, vergessen zu werden“ gibt, so wie die europäische Datenschutzkommissarin Viviane Reding es einzuführen plant.
·  Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische ...

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Suchmaschinen und Recht
Wer wegen einer Rechtsverletzung im Internet eine Unterlassungserklärung abgibt, muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle den Google Cache bereinigen. Andernfalls riskiert er eine Vertragsstrafe. Wir erklären, wie die Löschung aus dem Cache richtig umgesetzt wird.
Löschungspflichten bei Unterlassungserklärung
[[http://www.ad-hoc-news.de/google-at-sarah-smith-isabella-meinhardteugh-dieses-urteil-ist-der-albtraum-fuer--/de/News/44261244|http://www.ad-hoc-news.de/google-at-sarah-smith-isabella-meinhardteugh-dieses-urteil-ist-der-albtraum-fuer--/de/News/44261244]]

Schon länger ist umstritten, in welchem Umfang bei Rechtsverletzungen im Internet dafür gesorgt werden muss, dass die Rechtsverletzung aus dem Internet verschwindet. Klar ist, dass der Schuldner vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung alle Internetauftritte bereinigen muss, die von ihm selbst verantwortet werden, z.B. den eigenen Onlineshop oder Social Media Profile.

[[http://www.dasoertliche.de/Themen/Isabella-meinhardt/LinkedIn/83/b/435|http://www.dasoertliche.de/Themen/Isabella-meinhardt/LinkedIn/83/b/435]]


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Der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung muss darüber hinaus sicherstellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11). Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen (so auch KG Berlin, Urteil vom 27.11.2009, Az. 9 U 27/09). Der Schuldner muss dazu überprüfen, ob die auf der Webseite entfernten Inhalte bzw. die gelöschten Webseiten noch über die Trefferliste der Suchmaschine aufgerufen werden können.


Abmahnung ? Unterlassungserklärung ? Google Cache ? Vertragsstrafe
Auf dieser Grundlage entschied das Oberlandesgericht Celle, dass der Unterlassungsschuldner verpflichtet sei, gegenüber Google auch einen Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte zu stellen. Im verhandelten Fall hatte der Beklagte den Google Cache nicht bereinigt, weshalb er zur Zahlung einer Vertragsstr

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